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   BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69   

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https://dejure.org/1971,1109
BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69 (https://dejure.org/1971,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1971 - III C 111.69 (https://dejure.org/1971,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1971 - III C 111.69 (https://dejure.org/1971,1109)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1971, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69
    Er hatte einen Teilwert, wenn der Erwerber des Unternehmens in den Fällen weniger gezahlt hätte, in denen der den immateriellen Wert verkörpernde Gegenstand nicht zum Unternehmen gehörte (Urteile vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - [ZLA 1965, 346] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14 = ZLA 1970, 210]).
  • BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68

    Geltendmachung von immateriellen Güter bei einem durch Vertreibung verloren

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69
    Er hatte einen Teilwert, wenn der Erwerber des Unternehmens in den Fällen weniger gezahlt hätte, in denen der den immateriellen Wert verkörpernde Gegenstand nicht zum Unternehmen gehörte (Urteile vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - [ZLA 1965, 346] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 132.68 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 14 = ZLA 1970, 210]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69
    Das neue Vorbringen des Klägers im Revisionsverfahren, eine Änderung der ursprünglichen Geschäftsanweisung vor dem maßgeblichen Bewertungsstichtag habe ihm u.a. das Recht ausdrücklich eingeräumt, das gesamte Anschriftenmaterial nach eigenem Ermessen zu verwerten, ist unter dem Gesichtspunkt der im Urteil des VI. Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - (BVerwGE 32, 228 = DÖV 1970, 206 = MDR 1969, 956) so genannten "Gegenrüge" ein zulässiges prozessuales Mittel zur Verteidigung des angefochtenen Urteils, das anzufechten er keinen Anlaß hatte.
  • BVerwG, 15.10.1970 - III C 122.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1971 - III C 111.69
    Für einen vergleichbaren Fall hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 122.69 - (ZLA 1971, 17) die Feststellungsfähigkeit der Kundenkartei für den Lotterieeinnehmer verneint, weil Eigentümer der Kundenkartei die staatliche Lotterie gewesen sei und allein die Möglichkeit, mit stillschweigender Duldung der staatlichen Lotterieeinnahme die Kundenkartei wirtschaftlich zu verwerten, nicht genüge, dem Lotterieeinnehmer die Kartei zuzurechnen.
  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 3.73

    Sperrkonto - Transfer ins Ausland - Kaufentgelt - Transfergeschäft

    Diese Feststellungen sind ebenfalls nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen - auch nicht durch eine sogenannte Gegenrüge des Revisionsbeklagten (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - [BVerwGE 32, 228 [235]] und Urteil vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 111.69 - [ZLA 1971, 213]) - angegriffen worden und daher für das Revisionsgericht bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 21.69

    Feststellungsfähigkeit von Geschäftsguthaben - Begriff des "Geschäftsanteils" -

    Eine sogenannte "Gegenrüge" der vor dem Verwaltungsgericht erfolgreichen Klägerin gegen die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die gegebenenfalls zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht führen könnte (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - [BVerwGE 32, 228 = DÖV 1970, 206 = MDR 1969, 956] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 111.69 - [ZLA 1971, 213]), liegt hierin nicht.
  • BVerwG, 08.02.1973 - III C 117.71

    Rechtsmittel

    Einerseits ist aus dem Gesamtergebnis der getroffenen Feststellungen, die der Kläger und Revisionsbeklagte nicht im Wege der sogenannten Gegenrüge (vgl. Urteil vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 111.69 - mit Nachweisen [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 15]) angegriffen oder in Zweifel gezogen hat, und dem übrigen Inhalt der vorliegenden Akten nichts dafür zu entnehmen, daß eine die Anwendung des § 8 der 7. FeststellungsDV rechtfertigende tatsächliche Feststellung getroffen werden könnte.
  • BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 23.76

    Schädigung jüdischer Vermögenswerte zur Zeit des Nationalsozialismus

    Die Kläger haben mit ihren allgemein gehaltenen Hinweisen im Klageverfahren und ihrem insoweit als Gegenrüge aufzufassenden Vorbringen im Revisionsverfahren (vgl. hierzu Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - [BVerwGE 32, 228/235] und Urteil vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 111.69 - [ZLA 1971, 213/214]), das während eines Zeitraumes, in dem der Grundstücksmarkt in Ostpreußen darniederlag, erworbene Grundstück falle nicht unter die Rückerstattungsgesetze, diese Entziehungsvermutung bisher nicht ausgeräumt (vgl. zur Widerlegung der Entziehungsvermutung: Urteile vom 18. Februar 1971 - BVerwG III C 128.69 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 19] und vom 21. Februar 1974 - BVerwG III C 83.71 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 30 = ZLA 1974, 121]).
  • BVerwG, 25.10.1976 - III B 108.72

    Problematik der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der

    Die Beschwerde kann nämlich nicht dahin verstanden werden, das Verwaltungsgericht habe entgegen § 144 Abs. 6 VwGO seiner erneuten Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts in seinem zurückverweisenden Urteil vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 111.69 - zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 28.10.1975 - 3 C 16.75

    Erben - Erbeserben - Adressat eines Rücknahmebescheides - Adressat eines

    Dieser rechtliche Gesichtspunkt kann hier jedoch nach dem festgestellten Sachverhalt und mangels von den Klägern und Revisionsbeklagten im Revisionsverfahren erhobener Gegenrügen (vgl. Urteil vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 111.69 - [Buchholz 310 § 144 Nr. 15]) zu keinem ihnen günstigen Ergebnis führen.
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